B&G Bulgakov & GlaglaLohnfertigung · Linsengericht
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Rechtliches

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen.

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1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Lohnfertigungsleistungen zwischen Bulgakov & Glagla GbR (nachfolgend „B&G“) und ihren gewerblichen Auftraggebern. B&G erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B); Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt in folgenden Schritten zustande: Der Auftraggeber richtet eine Anfrage an B&G. B&G erstellt daraufhin ein Angebot. Nimmt der Auftraggeber dieses Angebot an, erhält er eine Auftragsbestätigung mit zugehöriger Auftragsnummer. Mit Erteilung dieser Auftragsbestätigung durch B&G kommt der Vertrag verbindlich zustande.

3. Beistellung des Materials (reine Lohnfertigung)

Der Auftraggeber stellt das zu verarbeitende Material („Ware“) in der vereinbarten Menge, Qualität und zum vereinbarten Termin frei Werk zur Verfügung.

Liefert der Auftraggeber das Material verspätet, unvollständig oder mangelhaft an oder erfolgt die Anlieferung entgegen der Vereinbarung gar nicht, setzt B&G dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, ist B&G berechtigt, die vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine um die Dauer der Verzögerung zu verschieben sowie hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. Standzeiten der Maschinen, zusätzlicher Planungsaufwand) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bleibt die vertragsgemäße Anlieferung auch nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist aus, ist B&G berechtigt, vom jeweiligen Auftrag zurückzutreten; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Rechnungen von B&G sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Skontogewährung erfolgt nicht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB), insbesondere zu Verzugszinsen.

5. Liefer- und Fertigstellungstermine

Vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vertragsgemäßen Materialanlieferung durch den Auftraggeber (siehe Ziffer 3). Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen, die B&G nicht zu vertreten hat, verlängern die vereinbarten Termine um die Dauer der Störung; B&G wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.

6. Gefahrübergang / Abnahme

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bearbeiteten Ware geht mit Bereitstellung zur Abholung bzw. Übergabe an den vom Auftraggeber beauftragten Spediteur/Frachtführer auf den Auftraggeber über.

7. Mängelrüge und Gewährleistung

Da der Auftraggeber Kaufmann ist, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen; nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für Werklieferungsverträge.

8. Haftung

B&G haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet B&G nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für vom Auftraggeber beigestelltes Material ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von B&G, sofern der Mangel nicht auf einer erkennbaren, dem Auftraggeber angezeigten Materialmangelhaftigkeit beruht.

9. Zurückbehaltungsrecht an Fremdmaterial

B&G steht bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Vergütung ein Zurückbehaltungsrecht (Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB) an der von ihr bearbeiteten, im Eigentum des Auftraggebers stehenden Ware zu.

10. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (insbesondere Kunden- und Produktdaten des Auftraggebers) vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen. B&G tritt hierbei ausdrücklich nicht in Konkurrenz zu seinen Auftraggebern: B&G führt keine eigenen Produkte, keinen eigenen Vertrieb, keine eigene Entwicklung und keine Direktkundenbeziehungen zu den Endkunden des Auftraggebers.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Bulgakov & Glagla GbR (aktuell Hanau, ab dem Umzug Linsengericht). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Diese AGB regeln Lohnfertigungsaufträge mit gewerblichen Kunden (B2B) und tragen ein reales Haftungsrisiko. Bitte vor dem ersten Einsatz einmal von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht gegenprüfen lassen.
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